Immobilien an die nächste Generation weitergeben
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen vererben und vermachen meistens kein Unterschied gemacht. Juristisch gesehen haben Erben und Vermächtnisnehmer aber ganz verschiedene Rechte und Pflichten. Erbt eine Person oder eine Erbengemeinschaft, erhält sie den gesamten Nachlass des Verstorbenen und wird Rechtsnachfolgerin des Verstorbenen. Will der zukünftige Erblasser ganz bestimmte Vermögensgegenstände, zum Beispiel Immobilien, Kunstwerke oder Geldbeträge, auf eine Person übertragen, kann er dies in einem Vermächtnis festlegen. Es ist auch möglich, ein befristetes Wohnrecht als Vermächtnis zu übergeben. Ein zukünftiger Erblasser kann seinen Nachlass mit einer testamentarischen Verfügung detailliert regeln. Er kann beispielsweise eine Person als Erben einsetzen und alle anderen durch ein jeweiliges Vermächtnis in der rechtlich angemessenen Höhe beteiligen.