Eigentumsübergang

Ab wann zahlt der Käufer das Hausgeld an die WEG?

Wenn Sie eine Wohnung als Eigentümer erwerben, treten Sie automatisch der Eigentümergemeinschaft bei und werden damit auch verpflichtet, das sogenannte Hausgeld zu zahlen. Das Hausgeld ist ein monatlicher Betrag, der von jedem Eigentümer anteilig aufgrund seines Miteigentumsanteils zu tragen ist.

Zahlung des Hausgeldes

Somit beginnt die Pflicht zur Zahlung des Hausgeldes mit dem Eigentumsübergang, also dem Zeitpunkt, an dem Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie vollwertiges Mitglied der Eigentümergemeinschaft und müssen dementsprechend auch Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

Regelungen aus dem Kaufvertrag beachten

Es ist jedoch möglich, dass in Ihrem Kaufvertrag eine abweichende Regelung zur Hausgeldzahlung vereinbart haben. In diesem Fall sollten Sie sich mit dem Verkäufer abstimmen, da die Zahlungsverpflichtung für den Käufer gegenüber der WEG erst mit der Eintragung im Grundbuch entsteht und Sie bis zu diesem Zeitpunkt das Hausgeld im Innenverhältnis mit dem Verkäufer verrechnen müssen.

Was beinhaltet das Hausgeld

Das Hausgeld dient dazu, die gemeinsamen Kosten und Aufwendungen für die Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage zu decken. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für die Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsflächen, den Betrieb und die Wartung von Aufzügen oder Heizungsanlagen sowie die Verwaltungskosten für die Hausverwaltung.

Hinweis!

Wenn Sie den Grundbuchauszug erhalten haben, teilen Sie uns den Eigentumswechsel bitte über folgendes Formular mit >> Hier geht es zum Formular