Sonder- & Gemeinschaftseigentum

Der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum in einer WEG

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gibt es zwei Arten von Eigentum: Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Der Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass das Sondereigentum einem einzelnen Eigentümer zugeordnet wird, während das Gemeinschaftseigentum allen Eigentümern gemeinsam gehört.

Das Sondereigentum in einer WEG

Das Sondereigentum umfasst die Wohnungseinheit selbst, die der Eigentümer erworben hat. Hierzu zählen beispielsweise die Räume, die der Eigentümer exklusiv nutzen kann, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche oder Badezimmer. Auch Balkone oder Terrassen, die ausschließlich zur Nutzung durch den Eigentümer vorgesehen sind, fallen unter das Sondereigentum.

Das Gemeinschaftseigentum in einer WEG

Das Gemeinschaftseigentum hingegen umfasst alle Teile des Gebäudes und des Grundstücks, die nicht dem Sondereigentum zugeordnet werden können. Hierzu gehören beispielsweise die Fassade, das Dach, die tragenden Wände sowie die Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus, Keller, Waschküche oder Fahrradkeller.

Einige Beispiele für Gemeinschaftseigentum sind:

  • Die gemeinschaftliche Heizungsanlage, die alle Wohnungen mit Wärme versorgt
  • Der Aufzug, der von allen Eigentümern genutzt werden kann
  • Der Garten oder die Grünflächen, die von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden können
  • Die Hausfassade, die von allen Eigentümern gemeinsam erhalten und gepflegt werden muss
  • Das Dach, das von allen Eigentümern gemeinsam instandgehalten werden muss

Die Bedeutung der Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum in einer WEG

Es ist wichtig, zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden, da sich die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Eigentümer je nach Eigentumsart unterscheiden. So ist beispielsweise der Eigentümer eines Sondereigentums allein für die Instandhaltung und Reparatur seines Eigentums verantwortlich, während die Kosten für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums von allen Eigentümern gemeinsam getragen werden müssen.

Hinweis!

Sollen Sie bei der Bewertung unsicher sein und eine Maßnahme in Ihrem Sondereigentum planen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir klären die Zuständigkeit gerne für Sie.