Wohnungsübergabe
Wie muss ich meine Wohnung zurückgeben?
Hier erfahren Sie, welche Arbeiten und Vorbereitungen für die Wohnungsrückgabe durch Sie erledigt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass es hierbei um allgmeine Informationen handelt und eine individuelle Prüfung erforderlich ist.
Infos zur Wohnungsübergabe
Um die Wohnungsübergabe so problemlos wie möglich zu gestalten, hier einige Hinweise wie Sie Ihre Wohnung für die Übergabe vorbereiten:
- alle Wände müssen in einem zum Vertragsbeginn vergleichbaren Zustand abzüglich normaler, zeitentsprechender Abnutzung sein. Nägel und Dübel müssen entfernt werden, Bohrlöcher müssen so verschlossen werden, dass keine Spuren sichtbar sind.
- Von Ihnen farbig gestaltete Wände müssen neutral hell und einfarbig gestrichen werden. Wenn nur einzelne Stellen überstrichen werden, so darf kein sichtbarer Übergang zu nicht frisch gestrichenen Stellen entstehen (Flecken, Schatten).
- Sollte in der Wohnung stark geraucht worden sein, so darf davon bei der Übergabe nichts mehr zu sehen und zu riechen sein, was gegebenenfalls einen kompletten Anstrich (inkl. Nikotinsperranstrich) der Wohnung zur Folge hat.
- die Böden und Fußleisten müssen gereinigt und in einem zum Vertragsbeginn vergleichbaren Erhaltungszustand sein, abzüglich normaler Abnutzung, jedoch ohne sichtbare Beschädigungen.
- das Bad / Gäste WC muss komplett gereinigt sein, inkl. Fugen. Es dürfen keine Schimmelflecken o.ä. an den Silikonfugen sein, keine Kalkflecken an Duschabtrennungen, Armaturen oder Toiletten. Die Sanitärobjekte dürfen keine Beschädigungen aufweisen.
- die Küche muss leer und gereinigt zurückgegeben werden. Sollte eine Einbauküche zur Wohnung gehören, so muss diese komplett gereinigt und funktionstüchtig zurückgegeben werden (inkl. Reinigung des Backofens und des Kühlschranks, Schränke und Schubladen von innen und außen, etc.).
- für den Fall, dass Sie eine eigene Einbauküche an den Nachmieter verkaufen möchten, so ist dies nur bis zum Wohnungsübergabetermin möglich. Sollte bis zu diesem Termin kein neuer Mieter gefunden sein, der die Küche übernehmen möchte, so muss diese entfernt werden. Wenn die Wohnung im Anschluss saniert werden soll, ist eine Küchenübernahme grundsätzlich ausgeschlossen.
- alle Fenster und Fensterbänke müssen von innen und außen gereinigt sein, ebenso Außenjalousien und Sonnenschutz.
- alle Lüfter (z.B. bei innenliegenden Badezimmern) müssen gereinigt und ggf. mit einem sauberen Filter versehen sein. Gleiches gilt für Fensterfalzlüftungen.
- alle Heizkörper müssen gereinigt sein. Sollte eine Gastherme in der Wohnung sein, so müssen Belege über die regelmäßige jährliche Wartung vorgelegt werden.
- Balkon / Terrasse muss besenrein und frei von Unkraut sein. Gärten entsprechend gepflegt.
- Kellerräume und Stellplätze werden leer und besenrein übergeben.
- alle Schlüssel, Fernbedienungen oder Schließanlagen Chips müssen vollständig übergeben werden (Anzahl siehe Protokoll vom Einzug)
Allgemeine organisatorische Hinweise
- nach mängelfreier Rückgabe der Wohnung stehen dem Eigentümer 6 Monate bis zur Erstellung der Kautionsabrechnung und Auszahlung der Kaution zu. Bei Rückfragen zur Kautionsabrechnung wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihren Objektbetreuer oder an unsere Buchhaltung.
- wir streben im Interesse des Eigentümers eine übergangslose Neuvermietung an einen passenden Mieter an, d.h. wir suchen einen neuen Mieter zum fristgerechten Vertragsende (Ihrem Kündigungstermin). Sollten Sie den Wunsch haben, vorzeitig auszuziehen, so können wir dem nur zustimmen, wenn ein passender Mieter gefunden wird, der diesem Wunsch entgegen kommt (max. 1 Monat vor Vertragsende). Wir können dies nicht als Auswahlkriterium oder Bedingung für den neuen Mieter machen. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, der Stellung eines Nachmieters zuzustimmen. Sie sind nicht befugt, die Wohnung selbst zu inserieren. Sollten Sie einen Mietinteressenten z.B. aus Ihrem persönlichen Umfeld für die Wohnung haben, so beachten Sie bitte folgende wichtigen Hinweise zur Nachmietersuche – Hier geht zu den Hinweisen zur Nachmietersuche
- Sie sind gem. Mietvertrag verpflichtet, dem Eigentümer oder dessen Vertreter Gelegenheit zu geben, die Wohnung Mietinteressenten zu zeigen. Wir stimmen Besichtigungstermine mit Ihnen frühzeitig ab und nehmen so viel Rücksicht wie möglich auf Ihren Terminkalender. Sie müssen für Besichtigungstermine nicht zwingend selbst vor Ort sein. Sie können sich durch eine beliebige Person vertreten lassen.
- rechtzeitig vor Vertragsende (ca. 14 Tage vor Auszug) stimmen wir mit Ihnen einen Termin zur Übergabe der Wohnung ab. Gerne können Sie uns frühzeitig Terminwünsche nennen.