Hausverwaltung Referenz

Nebenkosten nur für tatsächlich erfolgte Arbeiten abrechnen!

Der Vermieter kann nur solche Kosten auf den Mieter umlegen, für die auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Zweifelt ein Mieter daran, kann er auch ohne vorherige Belegeinsicht gegen die Nebenkostenabrechnung Einwendungen erheben. Der Vermieter muss dann belegen, dass die Arbeiten ausgeführt wurden. Im konkreten Fall hatte ein Mieter bestritten, dass eine Dachrinnenreinigung und eine Ungezieferbeseitigung erfolgt waren. Für die Umlegbarkeit ist maßgeblich, dass die Leistung erbracht wurde. Es genügt nicht, dass hierfür Rechnungen vorliegen (AG Gelsenkirchen, 22.08.2019, Az: 201 C 229/19).

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Frist für Baukindergeld läuft Ende 2020 ab

Mit dem Baukindergeld unterstützt der Staat seit Anfang 2018 Familien beim Erwerb von Immobilieneigentum. Der Kaufvertrag muss nach dem 1.1.2018 unterschrieben worden sein, die Unterlagen sollten bis 31.12.2020 der KfW vorliegen. Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro über maximal zehn Jahre, insgesamt 12.000 Euro für jedes Kind.

Gebäudeversicherung: Übergang beim Immobilienverkauf

Der Bundesgerichtshof (BGH, 20.03.2020, V ZR 61/19) hat entschieden, dass ein Grundstücksverkäufer nicht dazu verpflichtet ist, den Käufer über die Kündigung der Gebäudeversicherung aufzuklären. Darauf muss er nur hinweisen, wenn er dem Käufer vor Vertragsabschluss erklärt hat, dass eine Versicherung besteht. Bestehende Versicherungen gehen erst mit der Grundbucheintragung auf den Käufer über. Wurde keine vertragliche Pflicht übernommen, kann der Verkäufer die Versicherung jederzeit beenden. Für Käufer ist Vorsicht geboten: Hat der Verkäufer die Versicherung nicht pünktlich bezahlt, besteht kein Versicherungsschutz, auch wenn der Vertrag noch läuft.

Immobilien an die nächste Generation weitergeben

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen vererben und vermachen meistens kein Unterschied gemacht. Juristisch gesehen haben Erben und Vermächtnisnehmer aber ganz verschiedene Rechte und Pflichten. Erbt eine Person oder eine Erbengemeinschaft, erhält sie den gesamten Nachlass des Verstorbenen und wird Rechtsnachfolgerin des Verstorbenen. Will der zukünftige Erblasser ganz bestimmte Vermögensgegenstände, zum Beispiel Immobilien, Kunstwerke oder Geldbeträge, auf eine Person übertragen, kann er dies in einem Vermächtnis festlegen. Es ist auch möglich, ein befristetes Wohnrecht als Vermächtnis zu übergeben. Ein zukünftiger Erblasser kann seinen Nachlass mit einer testamentarischen Verfügung detailliert regeln. Er kann beispielsweise eine Person als Erben einsetzen und alle anderen durch ein jeweiliges Vermächtnis in der rechtlich angemessenen Höhe beteiligen.

Wertanstieg von Immobilien in der Krise ungebrochen

Der Immobilienmarkt reagiert nahezu unbeeindruckt auf die Coronakrise.  Langfristig werden sich jedoch erhebliche Folgen bemerkbar machen. Darüber sind sich führende Forschungsinstitute einig. Insbesondere das Handelssegment und die Hotellerie werden die Nachwirkungen noch lange spüren. Der ifo Geschäftsklimaindex ist zwar wieder deutlich gestiegen. Weltweit sieht die Einschätzung der Lage aber anders aus. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht von einer schweren globalen Rezession aus, die zu einem bedeutenden Anstieg der Arbeitslosigkeit führen wird. Das Forschungsinstitut Bulwingesa meldet, der Immobilienboom der Vorjahre sei vorbei. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln geht davon aus, dass der Büro- und der Einzelhandelsmarkt besonders betroffen sind, während Wohnungen in großen Städten weiterhin knapp bleiben, weshalb dieses Segment wohl glimpflich aus der Krise kommen werde. Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) rechnet mit einer sukzessiven Erholung der deutschen Wirtschaft. Gegenüber anderen Anlagewerten, wie zum Beispiel Aktien, schneiden Immobilien im langfristigen Vergleich außerordentlich positiv ab.

Hausratversicherung: Preisunterschiede je nach Wohnort ganz enorm

Die Hausratversicherung wird in Deutschland häufig in Anspruch genommen. Die Versicherer regulierten im Jahr 2018 knapp eine Million Schäden bei bundesweit rund 41 Millionen Haushalten. Die Hausratversicherung schützt bei Einbruch und Vandalismus, bei Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel sowie bei undichten Wasserleitungen. Erweiterungen kosten zusätzlich, beispielsweise für Glasbruch oder Fahrraddiebstahl. Die Stiftung Warentest hat die Preise ver-glichen: Der günstigste Jahresbeitrag für einen Modellhaushalt lag bei 91 Euro, der teuerste bei 436 Euro. Entscheidend für den Preis ist der Wohnort, denn die Versicherer richten sich nach den Risiken in den verschiedenen Regionen. München ist beispielsweise günstiger als Frankfurt. Ein individueller Rechner auf test.de gibt Auskunft über die verschiedenen Tarife. Kunden mit älteren Versicherungspolicen sollten ihren Vertrag auf Unterversicherung prüfen. Wenn der Hausrat im Wert gestiegen, die Versicherungssumme aber gleich geblieben ist, gibt es im Schadensfall weniger Geld.

Preise für Wohnimmobilien

Die Preise für Wohnimmobilien lagen im 1. Quartal 2020 durchschnittlich 6,8 Prozent höher als im 1. Quartal 2019. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verteuerten sich Wohnimmobilien weiterhin sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. In den sieben größten Metropolen Deutschlands waren Ein- und Zweifamilienhäuser 9,5 Prozent und Eigentumswohnungen 7,4 Prozent teurer als im Vorjahresquartal.

Künftig halbe-halbe bei der Maklergebühr

Die Bezahlung der Maklergebühren war bisher im Bundesgebiet uneinheitlich geregelt. Jetzt haben Bundestag und Bundesrat ein neues Gesetz beschlossen, nach dem Käuferinnen und Käufer von Wohnimmobilien zukünftig nicht mehr als die Hälfte der Maklerprovision zahlen müssen. Die Partei, die den Makler nicht beauftragt hat, muss ihren Anteil erst bezahlen, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist. Vereinbarungen über unterschiedliche Provisionshöhen können nicht geschlossen werden. Das Gesetz wird am 23. Dezember 2020 in Kraft treten.

Wertanstieg von Immobilien in der Krise ungebrochen

Der Immobilienmarkt reagiert nahezu unbeeindruckt auf die Coronakrise. Langfristig werden sich jedoch erhebliche Folgen bemerkbar machen. Darüber sind sich führende Forschungsinstitute einig. Insbesondere das Handelssegment und die Hotellerie werden die Nachwirkungen noch lange spüren. Der ifo Geschäftsklimaindex ist zwar wieder deutlich gestiegen. Weltweit sieht die Einschätzung der Lage aber anders aus. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht von einer schweren globalen Rezession aus, die zu einem bedeutenden Anstieg der Arbeitslosigkeit führen wird. Das Forschungsinstitut Bulwingesa meldet, der Immobilienboom der Vorjahre sei vorbei. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln geht davon aus, dass der Büro- und der Einzelhandelsmarkt besonders betroffen sind, während Wohnungen in großen Städten weiterhin knapp bleiben, weshalb dieses Segment wohl glimpflich aus der Krise kommen werde. Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) rechnet mit einer sukzessiven Erholung der deutschen Wirtschaft. Gegenüber anderen Anlagewerten, wie zum Beispiel Aktien, schneiden Immobilien im langfristigen Vergleich außerordentlich positiv ab.

Automatisierter Verkehr wird unsere Städte verändern

Automatisierte und vernetzte Fahrzeuge sind Hoffnungsträger für Politik und Wirtschaft. Sie sollen den Verkehr in Zukunft sicherer und effizienter machen und so einen Beitrag zur Verkehrswende leis­ten. Diese Hoffnung trifft allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zu, zeigt eine umfangreiche Studie der Technischen Universität Wien. Lediglich wenn automatisierte Fahrzeuge als Erweiterung des bestehenden öffentlichen Verkehrs eingesetzt werden, also Fahrzeuge und Fahrten geteilt werden, kommt es zu einer Reduktion des Verkehrs. Andernfalls nimmt das Verkehrsaufkommen zu – und zwar erheblich. Negative Effekte von automatisierten Fahrzeugen können nur dann vermieden werden, wenn ausschließlich bestimmte Straßenzüge für deren Einsatz geöffnet würden